WIR HELFEN IHNEN WEITER
Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten freiwillig abschließbaren Versicherungen. Sie reguliert verursachte Schäden (Personen-, Sach- und Vermögensschäden). Als „passive Rechtsschutzversicherung“ wehrt sie darüber hinaus unbegründete Schadenersatzansprüche ab.
Besitzer von Häusern und Grundstückseigentümer haben eine besondere Verkehrssicherungspflicht und haften für Schäden, die Dritten durch Pflichtverletzungen (z.B. Fußgängerweg nicht schneebefreit, heruntergefallene Dachziegel)) entstanden sind.
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