Geschlossenes Investmentvermögen

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Geschlossenes Investmentvermögen

Vergleichbar mit einer Aktie oder einem Aktienfonds, stellen auch geschlossene Fonds zunächst eine klassische Unternehmensbeteiligung dar. Der Unterschied besteht in der Zielbezogenheit des Kapitaleinsatzes: Geschlossene Fonds sammeln Geld zur Finanzierung eines bestimmten Projekts oder mehrerer Projektvorhabe, um damit Gewinne zu erzielen.

Der geschlossene Fonds, auch alternative Geldanlage genannt, besteht in aller Regel in der Rechtsform der GmbH & Co. KG. Die Abkürzung KG bedeutet Kommanditgesellschaft; die Anleger erwerben Anteile und werden als Kommanditisten Gesellschafter und Mitunternehmer. Dies bedeutet – eine weitere Ähnlichkeit zur Aktie bzw. zum Aktionär – die Teilnahme an den Gewinnen des Unternehmens ebenso wie an den Verlusten, ggf. bis hin zum Totalverlust.

Zu Beginn der Fondslaufzeit wird das angestrebte Kapital eingeworben, d.h. die Anleger können bis zu einem gewissen Zeitpunkt Anteile erwerben. Sobald das anvisierte Kapital vorhanden ist, wird der Fonds geschlossen – daher der Name. Weitere Anleger können sich danach nicht mehr beteiligen. Der große Unterschied zum offenen Investmentfonds besteht darin, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds keine handelbaren Wertpapiere darstellen. Das Kapital des Anlegers ist über einen vorab definierten Zeitraum gebunden, da damit die Zielprojekte finanziert werden. Dieser Zeitraum kann von 6 Jahren bis zu 20 Jahren reichen und ist abhängig von der Art des zu finanzierenden Projekts. Es existieren eine Vielzahl von Projekten, die über geschlossene Fonds finanziert werden. Die in Deutschland gängigsten sind:

   Logistikinvestments
       zu Wasser, z.B. Container, Transportschiffe oder Fluss- bzw. Hochseekreuzfahrtschiffe,
       in der Luft, z.B. Passagier- und Transportflugzeuge,
       auf der Schiene und auf der Straße, z.B. Lokomotiven, Waggons oder LKW’s (Speditionen),
   Immobilien, etwa für Wohn- oder Gewerbezwecke,
   Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, z.B. Photovoltaik, Wind- oder Wasserkraftwerke,
   Ländereien, z.B. Wald- und Ackerland oder Plantagen,
   Beteiligungen an nicht-börsennotierten Unternehmen („Private Equity“).

Anders als beim offenen Investmentvermögen erwirbt der Anleger durch eine Einmalzahlung seine Anteile (i.d.R. keine Sparpläne mit Monatsraten). Diese beginnt der Höhe nach in den meisten Fällen bei 5.000 Euro und ist nach oben hin offen. Das Kapital ist während der Fondslaufzeit gebunden, der Anleger erhält dafür seinen „Preis“ in Form von Ausschüttungen. Je nach Art des Projektes handelt es sich um Mieten sowie Leasing- oder Charterraten. Am Ende der Laufzeit wird das Projekt verkauft. Daraus erhält jeder Anleger seinen Verkaufserlös- und Schlussgewinnanteil.

Bis 2005 war es das wesentliche Anlegerziel, über diese Anlageform Steuern zu sparen. Die Beteiligungssumme konnte – je nach Art des Fonds – bis zu 100 Prozent von der Steuer abgeschrieben werden. Dies hatte oftmals zur Folge, dass sich die Konzeption eines geschlossenen Fonds fast ausschließlich auf dessen steuerliche Absetzbarkeit und nicht auf die Realisierung eines bestimmten Anlageziels konzentrierte. Solche Investments verfehlten deshalb ihren wirtschaftlichen Erfolg zum Teil gründlich. Hinzu kam oftmals die Weigerung des Finanzamtes, die Steuervorteile zu akzeptieren, sodass alternativen Investments als Folge ein teilweiser schlechter Ruf anhaftete („Grauer Markt“).

Heute haben alternative Anlagestrategien das Ziel, bei schwankenden oder stagnierenden Märkten eine Rendite bei überschaubarem Risiko zu erwirtschaften. Sie investieren in Sachwerte; diese sind inflationsgeschützt und weitgehend unabhängig vom aktuellen Zinsniveau (Ausnahme: Darlehensanteil). Insbesondere in der aktuellen Niedrigzinsphase kann diese Anlageklasse somit von Vorteil sein. Investoren in geschlossene Investmentfonds verfolgen somit einen renditeorientierten und risikobewussten sowie längerfristigen Investitionsansatz.

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