Anschlussfinanzierung

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Nachdem wir Sie dabei unterstützt haben, zu ermitteln, was Sie wollen, werden wir gemeinsam den besten Weg finden, um es zu erreichen. 

Anschlussfinanzierung

Die Anschlussfinanzierung

 Unabhängig davon, ob es sich um eine Finanzierung im gewerblichen oder privaten Bereich handelt: Sie ist in aller Regel auf lange Frist angelegt – Laufzeiten von 10 und mehr Jahren sind keine Seltenheit. Bei Abschluss eines Vertrages wird die Laufzeit und somit die Dauer der Zinsbindung festgelegt. Da in den meisten Fällen das Darlehen bei Laufzeitende noch nicht vollständig getilgt ist, wird eine Anschlussfinanzierung benötigt. Diese sollte rechtzeitig abgeschlossen werden. Denn ist dies nicht der Fall, stellt die kreditgebende Bank die Restschuld grundsätzlich fällig.

In der Praxis bekommt der Kreditnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung von seiner Bank ein Angebot zur Anschlussfinanzierung. Dessen Annahme geschieht auf freiwilliger Basis; eine Anschlussfinanzierung kann bei jedem anderen Kreditinstitut platziert werden (Ablöse und Übernahme der Restschuld in einem neuen Vertrag). Die frühzeitige Beobachtung der Zinsentwicklung sowie ein Anbietervergleich lohnt sich – genau wie beim Erstvertrag – aufgrund unterschiedlicher Konditionen am Markt immer. In den allermeisten Verträgen kann eine Anschlussfinanzierung jedoch erst 12 Monate vor dem Ende der Zinsbindung abgeschlossen werden.

Was jeder wissen sollte: Nach 10 Jahren hat der Kreditnehmer das Recht, eine Finanzierung zu kündigen, auch wenn die ursprünglich gewählte Zinsbindungsfrist länger dauert (z.B. 15 Jahre). Gerade im aktuellen Zinstief kann diese Option überlegenswert sein, um sich zu besseren Konditionen als den bisherigen umzuschulden. Vorfälligkeits- oder sonstige Entschädigungszahlungen an die erstfinanzierende Bank entfallen!

Man unterscheidet folgende Formen der Anschlussfinanzierung:

   Prolongation

Der Kreditnehmer akzeptiert das Angebot seiner kreditgebenden Bank und verlängert dort zu unter Umständen besseren Konditionen die Laufzeit des Kredits.

   Umschuldung (Annuitätendarlehen)

Der Kreditnehmer entscheidet sich für eine Anschlussfinanzierung bei einen anderen Anbieter und nutzt so die Möglichkeit, seine Kreditkonditionen für die ausstehende Restsumme zu verbessern.

   Verlängerungsvertrag

Diese Option wird häufig beim Leasing großer Objekte angestrebt. Der Leasingnehmer benötigt Planungs- und Nutzungssicherheit über die vereinbarte Laufzeit hinaus, etwa, weil der Leasinggegenstand nicht ausgetauscht werden soll.

   Volltilgerdarlehen

Diese spezielle Form der Anschlussfinanzierung ist häufig bei der Immobilienfinanzierung anzutreffen. Der Vertrag wird so gewählt, dass nach Ende der Laufzeit der komplette Betrag zurückgezahlt ist.

   Forward-Darlehen

Forward-Darlehen stehen ausschließlich für Immobilienfinanzierungen zur Verfügung. Je nach Anbieter hat der Kreditnehmer schon einige Jahre vor Ablauf der Zinsfestschreibung die Möglichkeit, sich die aktuell günstigen Zinssätze für die Anschlussfinanzierung zu sichern.

Die Prolongation als Anschlussfinanzierung ist sicherlich die bequemste Methode. Mit einer Unterschrift wird der Vertrag weitergeführt. Handelt es sich um eine Immobilienfinanzierung, ist auch keine Änderung des Grundbucheintrages notwendig. Ein Vergleich von Anbietern und deren Konditionen ist jedoch alleine schon deshalb ratsam, weil Kreditinstitute nicht verpflichtet sind, diese Art der Anschlussfinanzierung anzubieten. Eine Umschuldung, d.h. die Verlagerung der Restschuld nach der Zinsbindungsphase zu einem günstigeren Anbieter, ist eine oftmals wirtschaftlich sinnvolle Variante. Auch wenn Leasing als Finanzierungsinstrument genutzt wird, kann diese Form der Anschlussfinanzierung die bessere sein. Denn die Konditionen eines neuen Anschlussvertrages sind in aller Regel besser als die bestehenden.

Unsere Dienstleistung für Sie:

   Ermittlung der optimalen Art der Anschlussfinanzierung
   Konditionenvergleich bei zahlreichen Anbietern, z.B. zum Thema
       Zinssatz und Dauer der Zinsbindung
       Sondertilgungen
       Abschlussgebühren
       Kündigungsfristen
       effektiver Jahreszinssatz (mit allen Gebühren).

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